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Unsere Beratung und Schulung helfen Unternehmen sich auf Ihre Kompetenz zu fokussieren.

Schulungen und Seminare

Vermittlung von Kenntnissen auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und des Lebensmittelrechts

Die Referenten der bilacon gehen auf die spezifische Situation Ihres Unternehmens ein und führen praxisorientierte Schulungen und Seminare zu den von Ihnen gewünschten Themenkomplexen, bei Ihnen vor Ort oder in unseren Seminarräumen durch.

Unsere Referenten verfügen über eine akademische Ausbildung auf einem lebensmittelspezifischen Gebiet (z.B. Lebensmitteltechnologen, Oecotrophologen, Ingenieure für Hygiene und Ernährungstechnik) und besitzen in der Regel langjährige Berufserfahrung. Mit diesem Wissen können wir Ihnen umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und des Lebensmittelrechts sowie aus vielen weiteren verwandten Bereichen im Rahmen von Schulungen und Seminaren praxisnah vermitteln.

Wir führen Schulungen und Seminare auf folgenden Gebieten durch:

  • Allgemeine und grundlegende Lebensmittelhygiene
  • Grundlagen der Mikrobiologie
  • Personalhygiene und Betriebshygiene (Produktions-, Geräte-, Umfeldhygiene)
  • Betriebsspezifische Eigenkontrollsysteme Belehrung nach §43, Abs. 4 Infektionsschutzgesetz
  • Schulungen zum Procedere von Probenahmen
  • HACCP-Schulung
  • Schulung interner Auditoren
  • Systemschulungen z. B. zur Rindfleischetikettierung, Marine Stewardship Council (MSC), Qualität und Sicherheit (QS), Bio-/Öko-Verordnung etc.
  • Sensorikschulungen

Handbücher

HACCP und QM – Erarbeitung und Implementierung von Qualitätsmanagement- und Eigenkontrollsystemen inklusive HACCP-Konzepten

Der praxisnahe Aufbau ist der Garant für die motivierte und engagierte Umsetzung der verschiedenen kleinen und großen Aufgaben bei der Sicherung und Optimierung der Produktqualität in Ihrem Unternehmen.

Um Zertifizierungen nach anerkannten Lebensmittelstandards erfolgreich absolvieren zu können, ist ein spezifisches, risikoorientiertes und angemessenes Dokumentationssystem notwendig. Derartige Dokumentationssysteme werden in der Regel in Form von QM und HACCP-Handbüchern erstellt.

Probennahme

Probenahme – Voraussetzung für die chemische und mikrobiologische Untersuchung von Lebensmitteln, Trinkwasser und Tabakwaren

Für die Realisierung von Laboraufträgen nehmen unsere qualifizierten Mitarbeiter der Abteilung Hygiene/Qualitätssicherung eine Vielzahl unterschiedlicher Proben bei Ihnen vor Ort oder holen durch Sie bereit gestellte Proben bei Ihnen ab (in der D-A-CH & der Benelux-Region).

Die Probenabholung beinhaltet auf Wunsch auch die Bereitstellung von Verpackungs- und Versandmaterial.

Schwerpunktmäßig handelt es sich hierbei um folgende Probenahmen:

  • Lebensmittelproben zur mikrobiologischen Untersuchung im Rahmen des Eigenkontrollsystems  sowie zur Erfüllung der Anforderungen der VO (EG) Nr. 2073/2005*
  • Obst- und Gemüseproben zur Rückstandsanalytik
  • Trinkwasserproben zur Untersuchung gemäß Trinkwasserverordnung
  • Proben zur Bestimmung von Oberflächenkeimzahlen zur Überprüfung der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen
  • Proben zur Luftkeimzahlbestimmung

Auditierung, Hygienechecks & Betriebsbegehungen

Überprüfung der Umsetzung der „Guten Herstellungspraxis“ (GHP)

Zu den Schwerpunkten der Auditierungen zählt die Prüfung der Personal- und Produktionshygiene, aber auch des gesamten Umfelds und der Ausstattung der Einrichtung sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Dabei stehen der Beratungscharakter und damit der Dialog mit den Mitarbeitern des auditierten Unternehmens immer im Vordergrund.

Aus diesem Grund werden alle Ergebnisse mit Hilfe der von der bilacon selbst entwickelten Hygienesoftware zu einem ausführlichen Bericht zusammengefasst und Ihnen für die weitere Optimierung der hygienischen Situation zur Verfügung gestellt. Die Auditberichte haben ein einheitliches Layout, damit ist eine Vergleichsmöglichkeit gegeben, die es Ihnen sofort ermöglicht, Ergebnisse aus der aktuellen Hygieneauditierung mit der Vorbegehung zu vergleichen. Neben der Berechnung und der grafischen Darstellung der Ergebnisse sowie der Beschreibung der vor Ort festgestellten Abweichungen werden dem Bericht auch Maßnahmepläne und Bildanhänge hinzugefügt. Trendanalysen aus mehreren Berichten können zudem erstellt und zur Verifizierung des eigenen QM herangezogen werden.

 

Gesetzliche Grundlage

Durch die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlamentes und des Rates über Lebensmittelhygiene wurde die bisher geltende Lebensmittelhygiene Verordnung (LMHV) mit Wirkung vom 01. Januar 2006 abgelöst. Wie auch die Lebensmittelhygiene Verordnung gilt die VO (EG) Nr. 852/2004 für das gewerbsmäßige Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Die Grundlage der beratenden Kontrollen ist die Erfüllung des Artikel 5 der VO (EG) Nr. 852/2004. Hier wird durch den Gesetzgeber festgelegt, dass jeder Lebensmittelunternehmer, der auf einer Produktions-, Verarbeitungs- oder Vertriebsstufe von Lebensmitteln tätig ist, ein oder mehrere ständige Verfahren einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten hat, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen und die Sicherheit des gesundheitlichen Verbraucherschutzes gewährleisten müssen.

Zertifizierung & Zulassung

Zulassung

Die bilacon berät und begleitet Ihr Unternehmen beim Aufbau eines QM im Hinblick auf die Zertifizierung des Unternehmens entsprechend international anerkannter Lebensmittelsicherheitsstandards, wie z.B. dem International Featured Standard Food (IFS-Food) oder dem BRC-Food-Standard. Interne Audits sowie Betriebsbegehungen, welche von den Lebensmittelsicherheitsstandards gefordert werden, können von unseren erfahrenen Auditoren durchgeführt werden. Unangekündigte IFS Food Checks können gemeinsam mit uns trainiert werden. Für Lebensmittelunternehmen, die mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs umgehen, gelten die Anforderungen der Verordnung (EG) 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs vom 29. April 2004. Hierzu zählt u.a. die Zulassung durch die für Sie zuständige Behörde. In Vorbereitung der EU-Zulassung Ihres Betriebes unterstützen wir Sie u.a. bei der Erarbeitung und Zusammenstellung von:

  1. HACCP-Konzepte
  2. Schulungsprogramme
  3. Trinkwasserversorgungsplänen einschl. der Kennzeichnung der Zapfstellen
  4. Reinigungs- und Desinfektionspläne

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